Gutachten für die Versicherung


- Gutachten zur Schadensregulierung bei Brand-, Sturm- und Wasserschäden, mit der Schadensaufnahme und Dokumentation, der Ermittlung der Schadensursache und Schadenshöhe, sowie Berechnung des Neu- und Zeitwertes

-Bauüberwachung der Schadensbehebung und Abrechnung mit der Versicherung

-Ermittlung und Überprüfung von Gebäudeversicherungswerten

Informationen für Versicherungsnehmer

Bei vielen Sachschäden erfolgt die Regulierung der Schäden durch Schadenregulierer (Mitarbeiter der Versicherung oder von der Versicherung beauftragt). Bei komplizierten oder umfangreichen Schäden zieht der Versicherer auf seine Kosten einen Sachverständigen im so genannten Berater- oder Beiratsverfahren hinzu (diese Begriffe kommen im Versicherungsrecht nicht vor, haben sich aber durchgesetzt, es handelt sich um sogenannte Parteiengutachten). Meist besteht mit diesem Gutachten dann Einvernehmen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung.

In Fällen, wo ein Einvernehmen nicht möglich ist, können die Parteien ein sogenanntes Sachverständigenverfahren vereinbaren oder der Versicherungsnehmer kann dies einseitig verlangen. Beim Sachverständigenverfahren bestellen der Versicherer wie der Versicherungsnehmer je einen Sachverständigen, beide Sachverständigen ernennen zu Beginn des Verfahrens einen Obmann, der die kritischen Punkte entscheidet.

Bei älteren Verträgen trägt jede Partei die Kosten des eigenen Sachverständigen selbst, die des Obmanns je zu Hälfte.

Bei neueren Versicherungsverträgen übernimmt die Versicherung auch diese Kosten bei Schadenshöhen ab z.B. 25.000,00 €.

Informationen für Versicherungsnehmer

Über 6 Jahre Erfahrung als Sachverständiger im Beraterverfahren bei Klein-, Mittelgroßenschäden im Sach- wie im Haftpflichtbereich.